Abmahn- Anwälte im Aufwind

Frank Hannig

Schlechte Nachrichten gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH):

In drei Grundsatzentscheidungen stärkt unser höchstes ziviles Gericht die Rechte der Musikindustrie und der Abmahnung- Anwälte. Grundsätzlich bleibt es nämlich dabei, dass die Inhaber von Anschlüssen von denen File- Sharing betrieben wird selbst beweisen müssen, dass sie es nicht selbst waren. Der pauschale Hinweis: „Das war mein Kind“ reicht nicht. Selbst wenn Kinder auf Papas Rechner illegale Downloads veranlasst haben: Die Eltern müssen beweisen, dass sie Ihre Kinder belehrt haben und Vorsorge getroffen haben, dass die Kleinen Papas Rechner nicht so einfach hacken könnten. Das ist im Einzelfall schwierig.

BGH Urteil bei Abmahnung für Filesharing

Es bleibt aber trotzdem bei dem Rat an alle Betroffenen: bei Abmahnung nicht reagieren! Erstmal einen Anwalt konsultieren und abblocken! Wenn Betroffene selbst versuchen, lang und breit Argumente zu ihrer Rechtfertigung aufzuschreiben, geht das oft schief. Gutgemeinte Argumente vom juristischen Laien können die professionellen Gegner leider meist zu ihren Gunsten zurecht biegen. Auch das zeigt eines der heutigen BGH- Urteile deutlich.

In meinen Augen: ein schlechter Tag für die Verbraucher und für liberale und moderne Leute. Aber der Rechtsstaat will es nun mal so. Wir werden sehen, ob endlich der Gesetzgeber mal wach wird: Der Bundestag müsste endlich mal ein modernes „Internet- Recht“ erfinden… Die Hoffnung stirbt nie!