Pflichtverteidigung für Drogenschmuggler

Frank Hannig

Nur für Erwachsene! Was viele nicht wissen: Wir Anwälte können uns unsere Mandanten nicht immer aussuchen. Wir sind unabhängige Organe der Rechtspflege und müssen einen Eid auf das Grundgesetz leisten. Manchmal bekommen wir vom Staat den Auftrag, einen Fall als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Dann müssen wir nach bestem Wissen unserem Pflicht- Mandanten in seinem Prozess helfen. Egal ob wir das mögen oder nicht…

So bin ich zum Ü- Ei- Fall gekommen.

Ein Drogenabhängiger junger Mann brauchte Geld. Das ist nicht sonderlich spektakulär und würde ja zunächst auch die Justiz nicht interessieren. Mein Mandant jedoch entschloss sich, in Tschechien 30 Gramm Crystal zu kaufen und in Dresden auf der Prager Straße weiter zu verkaufen. Wie man auf den Asia- Märkten entlang der tschechisch- deutschen Grenze an Drogen kommen könnte, hätte er im Fernsehen gesehen.

Ü-Ei mit Crystal gefüllt

Womit er nicht gerechnet hatte: Die Aufmerksamkeit und Erfahrung der Zollbeamten. Bereits bei der Ausreise aus Deutschland wurde der Mandant und sein Auto gecheckt. Der Zoll hatte ihn auf dem Radar.

Der Mandant wußte von all dem nichts, ging guter Dinge Drogen einkaufen und bereitete sich auf den Schmuggel vor: Zwei Überraschungseier wurden mit den Drogen gefüllt, in ein Kondom verpackt und ab damit in die dafür geeignete Körperöffnung. Vor der Einfuhr nach Deutschland also erstmal eine andere „Einfuhr“… Aber der Zoll hatte den Verdacht, zog den Mann aus dem „Grenzverkehr“.

Heute am Amtsgericht … nun die Hauptverhandlung. Öffentliche Verhandlung wohlgemerkt, eine ganze Schulklasse saß im Gerichtssaal und hörte sich die pikanten Details mit an.

Der Zollbeamte als Zeuge erklärt das Verfahren: Bei hinreichendem Anfangsverdacht, wird der Verdächtige gebeten, nackt Kniebeugen zu machen und der Zoll beobachtet die relevanten Körperregionen… Mein Mandant jedenfalls fiel dabei auf, die Überraschungs- Eier mitsamt des illegalen Inhaltes wurden bemerkt und aktenkundig. Sofortige Festnahme, ärztliche Untersuchung, Vorführung vor den Haftrichter.

Nun war ich als Pflichtverteidiger ins Spiel gekommen. Den Untersuchungs- Haft- Befehl konnte ich zumindest außer Vollzug setzen lassen, der Mandant musste also erstmal nicht in Haft. Der Preis dafür war allerdings ein volles Geständnis. Meine Strategie in diesem Falle: Geständnis, Reue zeigen, ehrlich sein…

Im Ergebnis hat das geklappt: Auf die Einfuhr und das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht eine Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Dazu muss man wissen, dass ab 2 Jahren und 1 Tag eine Bewährung nicht mehr möglich ist. Mein Überraschungsei- Mandant stand also schon mit einem Bein im Knast. Allerdings: Was hätte das gebracht, der junge Mann war nicht vorbestraft, das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Er hatte seine Sucht bekämpft und war seit einigen Monaten clean. Er hatte gerade einen neuen Job gefunden und hoffte, sein Leben endlich auf die Reihe zu bekommen. Was würde er im Knast lernen? Wo würde er nach zwei Jahren Haft stehen? Musste dieser Mann wirklich eingesperrt werden?

Die Staatsanwaltschaft war sich sicher: 2 Jahre und 6 Monate forderte der Kollege. Ich war anderer Meinung: Ich hasse Crystal und ich verabscheue jeden, der die Droge zu uns bringt. Natürlich muss dafür Strafe sein. Aber ein reumütiger Mandant, der noch nie zuvor strafbar war, muss eine zweite Chance bekommen. Zumindest wenn er ein Geständnis ablegt und glaubhaft auf den rechten Weg zurück gefunden hat. Mein Plädoyer war ziemlich lang und nicht immer nett für meinen Mandanten, der durchaus begreifen sollte, dass er hier wirklich eine richtig schwere Straftat begangen hat. Trotzdem beantrage ich 2 Jahre auf Bewährung.

So sah es auch das Gericht. 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für den gescheiterten Schmuggel von knapp 20 Gramm Chrystal in 2 Ü- Eiern im Hintern. Ich hoffe, dass war dem Mandanten eine Lehre und wir sehen ihn nicht wieder vor Gericht. Ansonsten geht er ab beim nächsten Mal, in den Knast. Das waren auch meine Abschiedsworte an ihn.

Schwerer Tag, komisches Gefühl am Ende. War das richtig? Wäre es nicht besser wenn er ins Gefängnis gekommen wäre? Aber so ist der Job als Organ der Rechtspflege: Für jeden das Beste tun, egal ob Drogendealer, Ehebrecher, Raser oder Betrüger. Strafrecht ist nicht immer angenehm. Aber spannend.

Immer für Sie da: Rechtsanwalt Hannig, Dresden