Pressemitteilung – Anklage gegen Daniel Zabel

Frank Hannig

Pressemitteilung

 

Gegen den Dresdner Justizvollzugsbediensteten Daniel Zabel

wurde Anklage zum Schöffengericht erhoben

Daniel Zabel, der durch unsere Kanzlei verteidigt wird, hat uns gebeten, folgendes Statement dazu abzugeben:

Die Staatsanwaltschaft hatte ein besonderes Interesse daran von Daniel Zabel, der den Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Mörder von Daniel H. in Chemnitz durchgestochen haben soll, ein Geständnis in gerichtsverwertbarer Form zu erhalten. Im Gegenzug hatte die Staatsanwaltschaft zugesichert, im Wege eines Strafbefehls eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten für Herrn Zabel zu beantragen.

Dies wurde protokolliert und vor Zeugen mehrfach so besprochen.

In einem unglaublichen Fall von Verletzung sämtlicher Grundsätze des sogenannten „Fair-Trails“ – im Zivilrecht würde man es glatt Betrug nennen – hat die Staatsanwaltschaft sich an diese Absprache nicht gehalten.

Trotz der verbindlichen Zusage, das Verfahren im Strafbefehlswege zu erledigen, wurde nun Anklage erhoben.

Herr Zabel wird mit seinen Verteidigern gemeinsam überlegen, wie hierauf prozessual zu reagieren ist. Möglicherweise führt der eklatante Verfahrensverstoß der Staatsanwaltschaft sogar dazu, dass die vorhandenen Beweise vor Gericht nicht mehr verwertbar sind und Herr Zabel freigesprochen werden muss. Die nächsten Wochen und Monate werden dies zeigen.

Herr Zabel lässt durch uns mitteilen, dass das oben beschriebene Verhalten der Staatsanwaltschaft für ihn ein erschreckendes weiteres Indiz dafür ist, wie wenig Behörden und Ämtern die Rechtsstaatlichkeit ihres Handelns -trotz ihrer verfassungsgemäßen Pflichten- noch bedeutet.

Dresden, den 16.04.2019