Renn-Maschine gegen Blitzer-Marathon

Frank Hannig

Dieter „Maschine“ Birr von den Puhdys war zwar ein prominentes Opfer der aktuellen Rechtslage (Bild berichtete am 10.06.2015) aber bei weitem nicht das einzige:

Fahrverbot bei 26 km/h Überschreitung?

Tatsächlich: wenn innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit erneut um mehr als 26 km/h überschritten wird und ein Blitzer das dokumentiert heißt es „laufen“! Der Bußgeldkatalog sieht das so vor. Das Gemeine: es ist eine sogenannte „Regelfolge“, d.h. Die Behörde hat keinen Ermessensspielraum, das Fahrverbot kommt auf jeden Fall.

Geblitzt mit 26km/h zu viel, kann der Führerschein weg sein.

Einzige Chance für den erfahrenen und cleveren Strafverteidiger: Aussergewöhnliche Umstände müssen die Verhängung des Fahrverbotes „ausnahmsweise“ unangemessne erscheinen lassen. Hier ist Kreativität und Phantasie und die Kenntnis vieler älterer Urteile gefragt! Mit einfachen Argumenten werden sich die Richter und Staatsanwälte nicht beeindrucken lassen, schwere Geschütze müssen her! Manchmal muss dann auch die zarte Künstlerseele des 70jährigen Rock- Stars herhalten. Der Zweck heiligt (manchmal eben doch) die Mittel.

Der Preis für den Wegfall des Fahrverbotes ist aber in der Regel die Verdoppelung des Bußgeldes. Und die Anwalts- und Gerichtskosten (normalerweise Runde 1000 Euro) kommen auch noch dazu. Was hier hilft? Langsam fahren oder eine gute Rechtsschutzversicherung!

 

Immer für Sie da! Rechtsanwalt Hannig (Dresden)