Rettet der Rechtsstaat den Anstand?

Inga Hannig

-Pressemitteilung-
Vor dem Landgericht Dresden klagt die FDP-Politikerin und ehemalige Stadträtin Barbara Lässig gegen den SPD-Lokalpolitiker Michael Krüger. Krüger hatte Lässig als „braunes Schaf“ und „rechstnational“ denunziert.
Auf der Seite des Oberbürgermeisters Dresden hatte der SPD-Mann im Sommer letzten Jahres seiner politischen Wut auf die vermeintliche Gegnerin Barbara Lässig freien Lauf gelassen: Als „lautes braunes Schaf“ und „rechtsnational“ bezeichnete er die langjährige Stadträtin und Kommunalpolitikerin, die sich u.a. mit dem Dresdner Nachtskaten und als Präsidentin der Dresdner Eislöwen in der Stadt einen Namen gemacht hatte.
 Lässig, die auf Facebook durchaus auch manchmal keine feine Klinge führt, sondern für harte politische Auseinandersetzungen bekannt ist, sah sich hierin in ihren Rechten allerdings verletzt: „Was auf meiner eigenen Seite passiert, ist eine andere Sache. Da bin ich nicht zimperlich. Mich aber auf der Seite des Oberbürgermeisters, ohne dass ich selber auf dieser Seite aktiv gewesen bin, als braunes Schaf und rechtsnational zu bezeichnen, das geht zu weit.“, sagt die ehemalige Stadträtin. Da alle Einigungsversuche von Seiten der FDP-Politikerin scheiterten, hat sie nun Unterlassungsklage gegen Krüger eingereicht. Auch vor dem Landgericht Dresden war der SPD-Mann uneinsichtig. Ein Angebot der Klägerin Lässig, sich wechselseitig zu versichern, dass man „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ auf derartige herablassende und herabwürdigende Behauptungen untereinander verzichten wolle, nahm er nicht an. Auch auf die eindringliche Frage der Richterin, ob man die politische Auseinandersetzung nicht versachlichen wolle, kam eine Einigung nicht zustande. Lässig war letztendlich resigniert: „Noch mehr Gesprächsangebote können wir doch nicht abgeben. Was ist das für ein demokratischer Diskurs, der letztendlich nur noch in Herabwürdigungen endet und vor Gericht entschieden werden muss. Ich bin enttäuscht.“.
Das Gericht nahm die Argumente der Parteien zur Kenntnis und wird am 11. Dezember 2018 eine Entscheidung verkünden.
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