Strafanzeige gegen Unbekannt im Mordfall Lübcke -Pressemitteilung-

Frank Hannig

Der Rechtsstaat garantiert jedem ohne Ansehung der Person ein faires Verfahren. Dazu gehört, dass ein Beschuldigter bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat. Zu Recht verfolgt die Justiz daher Taten als Geheimnisverrat mit denen beispielsweise Haftbefehle oder Verfahrensinterna in laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit durchgestochen werden.

Wie sich verschiedenen Medienberichten vom 7.7. und 8.7. dieses Jahres entnehmen lässt, verfügen die Redaktionen mehrerer deutscher Medien über Informationen zu dem widerrufenen Geständnis des mutmaßlichen Lübcke- Mörders, die nach Lage der Dinge nur aus der Originalen Ermittlungsakte der Generalbundesanwaltschaft stammen können.

Mein Team und ich hatten die mehr als 300 seitige Akte noch nicht einmal vollständig gelesen, als wir wesentliche Details bereits aus der Presse erfahren haben. Es muss jemanden innerhalb der Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt. Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Öffentlichkeit geheime Akteninhalte kennt- das macht es uns unmöglich fair und rechtsstaatlich nach der Wahrheit zu suchen. Mit heutigem Datum haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Unbekannt wegen „Geheimnisverrates“ gestellt.

 

 

 

Rechtsanwalt

Frank Hannig

Wir bitten darum, sämtliche Presseanfragen im Fall Stephan E. über nachfolgendes Kontaktformular zu übersenden. Bitte hinterlassen Sie Ihren Namen, Firma (Verlag /Zeitschrift) und eine Rufnummer.

    Ihr Name*

    Ihre E-Mail-Adresse*

    Betreff

    Ihre Nachricht*

    Wiederholen Sie bitte den Sicherheitsschlüssel :

    captcha

    *Pflichtfeld