Strafrecht: Zur falschen Zeit am falschen Ort (Teil 3)

Frank Hannig

Fortsetzung „Gefährliche Körperverletzung am Landgericht Leipzig.“

Es gibt tatsächlich einen dritten Verhandlungstag. Aber wie gesagt. Der Richter hatte nicht den „A… in der Hose“ den Freispruch zu verkünden, also weiter: Weitere drei Zeugen. Eine Zeugin war die typische „Hausmeisterin“. Sie stand auf dem Balkon, hatte alles gesehen, konnte sich an alles erinnern… war aber nicht sonderlich sympathisch. „Die jungen Leute kenne ich ja alle… den Angeklagten ja auch… die lungern da immer rum… das war ja schrecklich an diesem Abend…“ Aber dann sagt Sie auch, dass sie den Angeklagten genau gesehen hätte, abseits der Schlägerei, die ganze Zeit… das hätte sie doch der Polizei schon an dem betreffenden Abend gesagt, aber die wollten nicht einmal ihren Namen aufschreiben, geschweige denn ihre Aussage.

Freispruch am Landgericht Leipzig

Nun sollte es doch genug sein? Erneute Plädoyers: Erneut beantrag der Staatsanwalt 9 Monate Freiheitsstrafe (Ich verstehe unser System manchmal nicht. Haben die Staatsanwälte keine juristische Ehre? Beantragen die immer nur Verurteilungen, weil sie als Kinder schon nicht beim Mensch- Ärger- Dich- Nicht verlieren konnten?) Ich beantrage Freispruch (Na klar, was sonst!).

Urteilsverkündung:

Auf die Berufung des Angeklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Leipzig aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen!

Ja! Ich löse Probleme. Und in diesem Fall hat wirklich die Gerechtigkeit gesiegt.

 

Immer für Sie da! Strafverteidiger Hannig (Dresden)

 

 

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