Wenn eine Spende keine Spende ist- wie fordere ich mein Geld zurück?

Frank Hannig

Seit Wochen beschäftigt mich ein Fall, welcher mich über die Internetplattform Instagram erreicht hat. Es geht um Spendengelder und um einen möglichen Betrug im Bereich der Tierrettung.

Hierzu möchte ich euch gerne etwas erklären:

Eine Spende im rechtlichen Sinne ist nicht genau definiert. Spenden, so wie wir sie kennen, kommen eigentlich nur im steuerrechtlichen Sinne vor. Danach können Spenden an gemeinnützige Organisationen, Vereine, politische Parteien usw., soweit diese als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt sind, geleistet werden.  Nur an diese Stellen kann ich (im juristischen Sinne) Spenden leisten. Andere Zahlungen (wie auch in meinem Instagram-Fall) sind im juristischen Sinne keine Spenden, sondern Schenkungen. Hierzu sollte jeder wissen, eine Schenkung hat eine juristisch andere Wirkung, als eine Spende. Der Begriff der Schenkung ist in § 516 BGB definiert. Genau genommen, habe ich bei einer Schenkung weder einen Anspruch auf eine Quittung, noch kann ich eine Schenkung von der Steuer absetzen. Eine Besonderheit gilt dann, wenn ich die Schenkung mit einem Zweck verknüpfe, z.B. die Schenkung einem besonderen Zweck zukommen soll – dann handelt es sich um eine Schenkung unter Auflage, gemäß § 525 BGB.

Wie auch in einigen mir zugetragenen Fällen, gibt es jedoch -wie in fast allen Bereichen- „schwarze Schafe“, wobei die Gelder gegen den Willen der Schenker verwendet werden. Hier kann man sich nur schützen, indem die Schenkung mit einem Verwendungszweck versehen wird., z.B. Verwendungszweck:

-Die Schenkung von 5,00 Euro ist für den Kauf von Hundehütten in Serbien.

-Die Schenkung von 10,00 Euro soll der Projektgruppe xy zukommen

-Die Schenkung von 10,00 Euro ist für die ärztliche Behandlung für xy.

Sofern nun bei der Schenkung eine genaue Verwendung angegeben wird, handelt es sich dann um eine Schenkung unter Auflage. Erst dann kann man von dem Spender verlangen, dass dieser mir die Erfüllung der Auflage nachweist. Wenn der Spender meiner Aufforderung nicht nachkommt, wäre eine Rückforderung denkbar.

Hierzu habe ich ein Musterschreiben entworfen, was ich euch gerne zum Download zur Verfügung stelle.

Musterschreiben Rückforderung Spende | Auskunft

Rechtsanwalt Frank Hannig

hannig@hannig-rechtsanwaelte.de