Amtsgericht Dresden: Teure Meisterschule?

Frank Hannig

Heute Termin vor dem Arbeitsgericht Dresden:

Der Mandant: ein junger Handwerksmeister musste bei seinem Arbeitgeber kündigen, weil er nicht seiner Qualifikation entsprechend eingesetzt worden war. Der junge Mann hatte seine Meisterschule allerdings vom Arbeitgeber bezahlt bekommen. Nun die Kündigung, – große Frage – muss der junge Meister seine Ausbildungskosten an den Arbeitgeber zurückzahlen?

Meisterschule

Als Anwalt war ich heute mal auf der sicheren Seite: das Bundesarbeitsgericht hat hierzu längst entschieden, die Gegenseite hat trotzdem einen Vergleich angeboten. Nach langer Diskussion und langem hin und her lehnt der Mandant den Vergleich ab, wir werden uns also streiten müssen. Die Gegenseite kündigt schon an, diesen Rechtsstreit gehe mit Sicherheit in zwei Instanzen vielleicht sogar bis vor das Bundesarbeitsgericht, mir ist das egal. Ich bin mir sicher, dass ich gewinnen werde.

Das Prinzip lautet nämlich: Der Arbeitgeber kann die Kosten der Meisterausbildung nur dann zurück verlangen, wenn die Ausbildung im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers war und eine Rückerstattung vorher vereinbart wurde. Ansonsten: keine Chance!