Der perfekte Kompromiss

Frank Hannig

Manchmal ist ein Kompromiss ein Sieg – Wenn es um Blitzer geht.

Heute in Hessen am Amtsgericht Friedberg. Um 5.00 losgefahren und schön aufgepasst auf der Autobahn, dass ich nicht selbst geblitzt werde.

Am Amtsgericht dann das Problem: der Mandant wurde an zwei Tagen hintereinander geblitzt. „Schwarzblitzer“– man sieht also den Blitz nicht! Was nun? Da der Arme zwischenzeitlich noch ein drittes Mal an anderer Stelle erwischt wurde, geht es mittlerweile um einiges. Die technischen Einzelheiten sind geklärt, da ist kein Haar in der Suppe zu finden.

Kompromiss bei Schwarzblitzer in Hessen

Ich bestreite die Täterschaft. Mein Mandant war es also nicht, sage ich. Problem: Die Fotos sind ziemlich gut und die Polizei hat zu allem Überfluss vergrößerte Abzüge in Hochglanz dabei! Sieht besser aus als das Cover der „Vogue“. Was nun? Wir legen Fotos vom Bruder vor… Vom Vater… Mandant mit Bart, Bruder ohne Bart… Das halbe Familienalbum. Die Richterin, etwas älter, sehr erfahren, sehr cool, will keinen Gutachter holen, sie könne den Mandanten selbst identifizieren sagt sie, zumindest auf dem einen Foto. Sie hätte gute Augen sagt sie und zwinkert. Sie zwinkert? War das eine „Goldene Brücke“? Ich schlage eine „Absprache“ vor aus Prozessökonomie- Erwägungen… Für die Tat mit dem „guten Foto“ schlage ich ein Geständnis vor: Einspruchsrücknahme, der Mandant bekommt einen Punkt (27 km/h zu schnell).

Für die andere Tat (Fahrverbot 42 km/h zu schnell) gibt’s eine Verfahrenseinstellung… Das könnte ja doch der Bruder gewesen sein? Na vielleicht- ich sag mal lieber nichts dazu. Familien- Foto- Alben wieder eingepackt. Fahrverbot weg! Ziel erreicht, Mandant zufrieden, der Weg nach Hessen hat sich gelohnt…