Pressemitteilung im Prozess gegen Daniel Zabel

Frank Hannig

Whistleblower Zabel wird überraschend Schweigen.

Am Mittwoch findet am Amtsgericht Dresden der Prozess gegen den Justizbeamten Daniel Zabel statt,  der vor mehr als einem Jahr einen Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Mörder von Daniel H. in Chemnitz abfotografiert, kopiert und an verschiedene Social-Media- Plattformen weitergeleitet haben soll. Der Haftbefehl hatte sich sodann in den sozialen Medien landesweit verbreitet.

Daniel Zabel hatte die Tat öffentlich eingeräumt und darauf hingewiesen, dass er aus dem Gefühl einer Verantwortlichkeit für eine wahrheitsgemäße Berichterstattung heraus gehandelt habe.

Überraschend wird Daniel Zabel nun im Prozess jedoch schweigen. Grund dafür ist ein deutschlandweit nahezu einmaliger Skandal, für den die Dresdner Staatsanwaltschaft verantwortlich ist: die Staatsanwaltschaft konnte anhand der vorliegenden Beweismittel die Tat nicht eindeutig dem Angeklagten Daniel Zabel zuordnen. Möglicherweise hatten auch andere am damaligen Verfahren Beteiligte den Haftbefehl fotografiert und ins Netz gestellt. Um den Fall trotzdem abschließen zu können hatte die Staatsanwaltschaft Herrn Zabel eine bestimmte Verfahrensbeendigung angeboten – die Staatsanwaltschaft wollte im Gegenzug für ein Gerichtsverwertbares Geständnis im Strafbefehlsverfahren ohne gerichtliche Verhandlung eine Freiheitsstrafe von weniger als zwölf Monaten beantragen. Im Vertrauen auf diese Zusage der Staatsanwaltschaft hatte sich Daniel Zabel umfassend zu den Tatvorwürfen geäußert. Bereits eine Woche später ließ die Staatsanwaltschaft den „Deal“ mit Zabel jedoch platzen und erhob absprachewidrig Anklage zum Schöffengericht.

„Was im normalen Leben schlichtweg als Betrug verboten wäre und dazu führen würde, dass der Betrüger zurecht hinter Gittern landet, scheint für die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde nicht mehr zu gelten“, erklärt Zabels Strafverteidiger, der Dresdner Anwalt Frank Hannig. „Nachdem die Staatsanwaltschaft Herrn Zabel aber nun bewusst und vorsätzlich getäuscht hat und die schriftlich fixierte Absprache nicht eingehalten hat, eröffnet sich eine prozessual paradoxe Situation: Möglicherweise dürfte das Geständnis meines Mandanten nun gerichtlich nicht mehr verwertet werden, weil es unter Verstoß gegen das prozessuale Fairness- Gebot von der Staatsanwaltschaft erpresst wurde. Ich habe meinem Mandanten daher geraten, am Mittwoch zu allen Tatvorwürfen zu schweigen.“ 

Sollte das Gericht diesen schwerwiegenden Verfahrensverstoßes der Staatsanwaltschaft ähnlich kritisch bewerten und ebenfalls von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen, könnte der Prozess nicht nur einige Zeit in Anspruch nehmen- er könnte am Ende sogar mit einem Freispruch für den Justizbeamten Zabel enden.

Für Rückfragen steht Ihnen das Büro des Unterzeichners gerne zur Verfügung. Es wird höflich gebeten von Anfragen an Herrn Zabel persönlich vor Prozessbeginn Abstand zu nehmen.

Rechtsanwalt

Frank Hannig