Pressemitteilung – Weitere Strafanzeigen gegen Thomas Jakob Augstein

Frank Hannig

Pressemitteilung

 

Weitere Strafanzeigen gegen Thomas Jakob Augstein

wegen Beleidigung und übler Nachrede.

 

Dresden, 23. Mai 2019

 

Wegen der Spiegel-Online Kolumne über die angeblich rechtsradikalen Sachsen und die Vorfälle im Zusammenhang mit dem Chemnitzer Stadtfest 2018, droht dem Spiegel-Online Redakteur nun weiterer Ärger. Einige der Betroffenen haben Strafanzeige erstattet.

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung privater Videoaufnahmen durch verschiedene deutsche Medien im Fall des österreichischen Politikers Strache, mahnt Rechtsanwalt Hannig. erneut die rechtsstaatliche Verantwortung von Journalisten an.

 

“Der Rechtsstaat mit seinen klaren strafrechtlichen Vorgaben stoppt nicht vor den Türen der Redaktionen und Pressehäuser. Auch Journalisten müssen sich an die Verbote des Strafgesetzbuches halten. Weder die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, noch die Beleidigungen oder üble Nachrede oder gar die Volksverhetzung sind erlaubt, wenn sie aus der Feder eines Journalisten stammen. Das Strafgesetzbuch gilt für jedermann!“

 

Auf Strafanzeigen gegen Jakob Augstein wegen Volksverhetzung, hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungsverfahren eingestellt mit der Erklärung, dass sich die herabwürdigenden Äußerungen des Journalisten Augstein nicht gegen „die Sachsen“, sondern allenfalls gegen einzelne auf den Videos zu sehenden Personen sowie gegen das Bundesland Sachsen als solches richten würden. Dies sei nicht als Volksverhetzung strafbar.

 

Die Staatsanwaltschaft hat aber auch darauf hingewiesen, dass natürlich der Tatbestand der Beleidigung bzw. der üblen Nachrede hinsichtlich der auf den Fotos gezeigten Personen grundsätzlich erfüllt wäre.

 

Einige dieser betroffenen Personen haben nun durch die Kanzlei von Frank Hannig Anzeige erstattet und Strafanträge gegen Jakob Augstein stellen lassen.

 

Frank Hannig

Rechtsanwalt

 

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