Strafrecht: Zur falschen Zeit am falschen Ort (Teil 2)

Frank Hannig

Fortsetzung „Strafsachen sind machmal wahre Wundertüten.“

…. zweiter Verhandlungstag am Landgericht Leipzig. Die Berufungssache geht weiter. Gefährliche Körperverletzung wird dem Mandanten vorgeworfen aber so richtig will sich das Bild nicht scharf stellen lassen. Die nächsten acht Zeugen werden befragt und analysiert und teilweise auseinander genommen. Allerdings wird das Bild immer skurriler: Die Freunde des zusammen geschlagenen Opfers sagen aus, dass das spätere Opfer den Streit selbst begonnen habe, mit ausgestrecktem Fuss in eine Gruppe Jugendlicher gesprungen sei. „Wir haben uns alle gefragt, warum der das macht, völlig bekloppt.“, sagt der Zeuge. Der Staatsanwalt, der ohnehin die ganze Zeit eher geschlafen zu haben schien, wurde wach… Viele Fragen von ihm und vom Richter: Wie sprang das Opfer, wo stand das Opfer, wie standen die Anderen… Aber dann erst die Frage vom Verteidiger: Wo stand denn der Angeklagte? „Neben mir“, sagt der eine Zeuge. „Hinter mir“ sagt der andere Zeuge. „Auf jeden Fall nicht in der Gruppe, die das Opfer verprügelt hat.“ sagen beide. Warum sie das nicht beim Amtsgericht oder der Polizei gesagt hätten, interessiert mich. „Hat keiner gefragt“ sagen die Zeugen.

Strafrecht: Strafverteidiger Frank Hannig am Landgericht Leipzig

Noch mehr Zeugen, noch mehr Fragen aber so langsam ist für mich klar, wie es wirklich war:

Es gab die Schlägerei natürlich und ein junger Mann wurde
schwer verletzt. Allerdings hatte er den Ärger selbst begonnen und eine Gruppe Jugendlicher angegriffen. Mein Mandant war zur falschen Zeit am falschen Ort. Er stand nur dabei, hatte aber nichts getan. Er kam nur deshalb ins Visier der Ermittler, weil sein Name von vielen Zeugen genannt wurde, als einer „dabei“ war. Nur meinten die Zeugen damit nicht „dabei, bei den Schlägern“ sondern „dabei bei den 50 Leuten, die in dieser Nacht vor Ort waren“.

Kein Einziger hatte irgendeinen Tatbeitrag beobachtet und trotzdem hatte das Amtsgericht in erster Instanz eine schwere Strafe verhängt. Vielleicht weil der Angeklagte keinen Verteidiger hatte? Weil ihm das Geld für einen Anwalt fehlte? Weil die Polizei keinen einzigen weiteren Namen ermitteln konnte aber trotzdem gerne den Fall „aufklären“ wollte?

In meinem Plädoyer stellte ich alle diese Fragen, erzählte mehrere Versionen, wie sich der Abend zugetragen haben könnte, versuchte die Schöffen auf meine Seite zu ziehen und zu erklären, dass keinerlei Beweis eben bedeutet. Keine Verurteilung. Vorsorglich baute ich einen Hilfsbeweisantrag in das Plädoyer ein: Ein Trick, um den Richter zu zwingen vorab Aussagen zu treffen wie er die Sache beurteilt. Zumal der Staatsanwalt zuvor in einem lächerlichen Plädoyer erklärt hatte, dass alle Zeugen (16!) mehr oder weniger unglaubwürdig wären, der Angeklagte erst recht und daher… welche Überraschung… der Angeklagte selbstredend zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen sei.

Der Richter prüft den Hilfsbeweisantrag und erörtert in einem fast 20- minütigen Vortrag, dass dem Angeklagten die Tat anhand der Zeugenaussagen nicht nachzuweisen sei. JA!- dachte ich, „dass heißt Freispruch“, frohlockte ich innerlich. „Wie wäre es, wenn wir das Verfahren einstellen gegen 20 Stunden gemeinnützige Tätigkeit?“ bietet der Richter da an.

Ich bin echt schockiert. Richter und Staatsanwalt blinzeln sich an. Hier soll wohl keiner verlieren? Ein Angeklagter ist zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. In der Berufung stellt der Richter fest, dass das falsch ist. Aber anstatt den Angeklagten frei zu sprechen… bietet er 20 Stunden gemeinnützige Arbeit an. „Das ist ein Kuhhandel! Das ist unwürdig- mit mir nicht!“ rutscht es mir heraus. Der Richter findet das unhöflich (ist es ja auch), es gibt ein bisschen Tumult, ich entschuldige mich für den Ton aber nicht für den Inhalt… Die Verhandlung wird vertagt!…

Fortsetzung folgt…

Immer für Sie da! Strafverteidiger Hannig (Dresden)

 

 

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