Wo sitzt der Hamster?

Frank Hannig

Zuständigkeitsfragen im Zivilrecht

 

Team- Meeting im Büro. Einer der Fälle entwickelt sich zum Highlight des Tages:

Eine Event- und Konzertagentur organisiert große Parties und Konzerte. Die wird verklagt. Von einer bekannten Band. Nenne ich Sie mal „Modern Walking“- natürlich nicht der echte Name! Das Mandantengeheimnis verbietet es selbstverständlich ins Detail zu gehen. Aber „Modern Walking“ jedenfalls verklagt einen Party- Veranstalter in einer ostdeutschen Großstadt. Die Plakate wären falsch gewesen, der Name falsch geschrieben, der Werbeauftritt war nicht vertragsgemäß. Kurzum, meine Mandanten sollen viel Geld als Vertragsstrafe bezahlen.

Zivilrecht Hamster Fall Rechtsanwalt Hannig

Die Klage flattert ins Haus, kommt vom Amtsgericht Traunstein- oder so, weit weg jedenfalls im hintersten Winkel des schönen Freistaates Bayern. Meine Kollegen und ich diskutieren über den Fall, fragen, welche Beweismittel wir haben, welche Zeugen wir brauchen, wo die Vertragstexte im Original sind… da liest jemand plötzlich das Rubrum –das ist der Textteil am Anfang einer Klage, der die Adressen der Parteien enthält- genauer: „Was ist eigentlich der Hamster?“ Verblüfftes Schweigen in der Runde. Wie bitte? Da steht es schwarz auf weiß im Vertrag, der der Klage als Anlage beigefügt ist: „Modern Walking“ hat den Vertrag mit „Der Hamster“ geschlossen!

„Wir wollen doch nicht in Traunstein verhandeln“, sagt meine Kollegin. „Wir müssen Verweisung des Rechtsstreites zu uns beantragen“ Die Firma „Der Hamster“ hat ihren Sitz laut Vertrag tatsächlich im Osten. Juristisch ist alles klar, gute Idee. Aber wer zum Teufel ist „Der Hamster“? Wir finden es nicht heraus, ein Lachkrampf nach dem anderen erschüttert die Runde. Im Vertrag, in dem es um ordentlich Geld geht, steht wirklich kein Name sondern nur der ominöse „Hamster“. Wir schreiben das erst mal dem Gericht. „Der Hamster hat seinen Sitz nicht in Traunstein. Mit einer anderen Person ist der Vertrag nicht geschlossen. Die Klägerin mag zunächst vortragen, wer nun tatsächlich der Beklagte sein soll…“, „Sollte die Klägerin tatsächlich einen Vertrag mit dem Hamster geschlossen haben, mag Sie zunächst nachweisen, ob dieser geschäftsfähig ist.“ ;“Die Unterschrift unter dem Vertrag vom Hamster ist unleserlich, die Klägerin mag erklären, wie und mit welchem Schreibgerät der Hamster unterschrieben hat“ Alle haben Bauchschmerzen vor Lachen.

… Wir sind gespannt, unser Mandant muss uns morgen dringend erklären, wer „Der Hamster“ ist…. meine Mitarbeiter lachen schon wieder. Ich bin gespannt, mal sehen wie er ausgeht- Der Hamster- Fall.

 

Immer für Sie da! Rechtsanwalt Hannig (Dresden)

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