Pressemitteilung – „ARNSDORFER BÜRGERWEHR“

Frank Hannig

„Arnsdorfer Bürgerwehr“

– Stellungnahme des Verteidigers des Angeklagten Götz zum Auffinden der Leiche des Irakischen Flüchtlings

Dresden/ Arnsdorf, 19.04.2016

In einem Wald bei Dresden wird vermutlich die Leiche eines unter Betreuung stehenden irakischen Flüchtlings aufgefunden, der zufällig in einen Vorfall verwickelt, war bei dem ihn im Mai 2016 Arnsdorfer Bürger nach Pöbeleien und Provokationen in einem Supermarkt festhielten und der Polizei übergaben.

Sofort überschlagen sich die sozialen Netzwerke aber auch etablierte Medien mit Spekulationen darüber, dass der bedauerliche Tod des Irakers im Zusammenhang mit den Vorfällen vor fast einem Jahr stehen könnte.

Als Verteidiger eines der Betroffenen Arnsdorfer, der sich ab Montag, 24.04.2017 wegen dieser Vorfälle vor dem Amtsgericht Kamenz wegen Freiheitsberaubung verantworten muß, weise ich derartige Spekulationen auf das Schärfste zurück.

Weder gibt es irgendeinen Zusammenhang zwischen der Randale im Arnsdorfer Netto- Markt  und dem bedauerlichen Tod des Irakers, noch gibt es irgendeine Art von Bürgerwehr oder sonstiger Organisation in Arnsdorf, die mit derartigen Dingen irgendwie in Verbindung zu bringen wäre.

Ein rechtsstaatliches Strafverfahren bedeutet unter anderem auch, dass jeder Mensch bis zum Beweis des Gegenteils durch eine Verurteilung als unschuldig zu gelten hat. An diesen wesentlichen Grundpfeiler eines freiheitlichen und rechtsstaatlichen Zusammenlebens seien alle diejenigen erinnert, die durch Hass, Vorverurteilungen und böswillige Spekulationen die öffentliche Meinung zu Lasten der Arnsdorfer Bürger manipulieren.

Frank Hannig, Rechtsanwalt/ Strafverteidiger


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